Riester-Rente und Immobilien: So profitieren Sie von staatlicher Förderung

Die Riester-Rente und Immobilien bilden eine Kombination, die viele Deutschen noch nicht vollständig für sich nutzen. Dabei bietet die staatliche Förderung durch die Riester-Rente gerade beim Erwerb von Wohneigentum erhebliche finanzielle Vorteile. Wer die Spielregeln kennt, kann Zulagen und Steuervorteile gezielt einsetzen, um den Traum vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung schneller zu verwirklichen. Das sogenannte Wohn-Riester-Modell erlaubt es, staatliche Fördergelder direkt in die Immobilienfinanzierung zu lenken — ein Weg, den jährlich Tausende Bundesbürger beschreiten, ohne alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Dieser Beitrag erklärt, wie das System funktioniert, wer anspruchsberechtigt ist und welche konkreten Schritte zum geförderten Eigenheim führen.

Was hinter der Riester-Rente steckt

Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt, um die Lücke zu schließen, die durch die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung entstanden ist. Sie richtet sich an alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie an bestimmte Beamtengruppen. Der Staat beteiligt sich an der privaten Altersvorsorge durch direkte Zulagen und steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) regelt die Rahmenbedingungen und veröffentlicht regelmäßig aktualisierte Informationen zu Förderbedingungen.

Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr für Berechtigte. Wer Kinder hat, erhält zusätzliche Kinderzulagen: 185 Euro jährlich für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und 300 Euro für nach 2008 geborene Kinder. Diese Beträge summieren sich für Familien schnell zu einer spürbaren Förderung. Voraussetzung ist, dass mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt werden, abzüglich der staatlichen Zulagen.

Der steuerliche Vorteil kommt über den Sonderausgabenabzug: Bis zu 2.100 Euro jährlich können Alleinstehende als Sonderausgaben geltend machen, bei Ehepaaren verdoppelt sich dieser Betrag auf 4.200 Euro. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulage oder der Steuerabzug vorteilhafter ist und wendet die günstigere Variante an. Wer ein höheres zu versteuerndes Einkommen hat, profitiert stärker vom Steuerabzug als von der Grundzulage allein.

Riester-Produkte gibt es in verschiedenen Formen: klassische Rentenversicherungen, Fondssparpläne, Banksparpläne und eben das Wohn-Riester-Modell. Letzteres erlaubt es, das angesparte Kapital für den Erwerb oder den Bau einer selbstgenutzten Immobilie zu verwenden. Die Verwaltung erfolgt über Banken und Versicherungen, die entsprechende Riester-Produkte anbieten und staatlich zertifiziert sein müssen.

Wie Wohn-Riester den Immobilienerwerb verändert

Das Wohn-Riester-Modell unterscheidet sich grundlegend von klassischen Riester-Produkten. Statt Kapital anzusparen und im Rentenalter als monatliche Rente ausgezahlt zu bekommen, fließt die Förderung direkt in die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie. Das kann der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung sein, aber auch der Bau eines Neubaus oder der barrierefreie Umbau einer bestehenden Immobilie.

Konkret funktioniert Wohn-Riester über zwei Wege. Erstens kann ein Riester-Bausparvertrag abgeschlossen werden: In der Ansparphase werden Beiträge eingezahlt und staatlich gefördert, in der Darlehensphase wird das angesparte Kapital als zinsgünstiges Darlehen für die Immobilienfinanzierung genutzt. Zweitens besteht die Möglichkeit, ein Riester-Darlehen direkt aufzunehmen, bei dem Tilgungsleistungen als Riester-Beiträge gelten und entsprechend gefördert werden.

Die KfW-Bank bietet in diesem Zusammenhang ergänzende Förderprogramme an, die mit Wohn-Riester kombiniert werden können. Besonders für Familien mit Kindern entstehen durch die Kombination verschiedener Förderwege erhebliche Einsparungen bei der Gesamtfinanzierung. Ein Ehepaar mit zwei nach 2008 geborenen Kindern kann jährlich bis zu 775 Euro an Zulagen erhalten: 175 Euro Grundzulage pro Person plus zweimal 300 Euro Kinderzulage.

Im Rentenalter greift das sogenannte Wohnförderkonto: Der Staat erfasst dort die geförderten Beträge und verzinst sie fiktiv mit zwei Prozent jährlich. Dieser Betrag muss im Rentenalter versteuert werden, entweder als Einmalbetrag mit einem Abschlag von 30 Prozent oder als jährliche Rate bis zum 85. Lebensjahr. Diese nachgelagerte Besteuerung ist der Preis für die Förderung während der Ansparphase, schmälert aber den Gesamtvorteil nur moderat.

Riester-Rente und Immobilien: Wer staatliche Förderung wirklich bekommt

Nicht jeder kann Wohn-Riester in Anspruch nehmen. Der Kreis der Berechtigten ist klar definiert: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Beamte, Richter und Soldaten gehören dazu. Selbstständige sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, sie sind freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Ehepartner nicht anspruchsberechtigter Personen können einen abgeleiteten Anspruch geltend machen, sofern sie selbst einen Riester-Vertrag abschließen.

Die geförderte Immobilie muss bestimmte Bedingungen erfüllen. Sie muss selbst genutzt werden und den Hauptwohnsitz des Förderberechtigten bilden. Vermietete Immobilien oder Ferienwohnungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Wer die Immobilie später vermietet oder verkauft, muss die erhaltene Förderung zurückzahlen, sofern kein Reinvestitionsplan vorliegt. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands kann das Wohnförderkonto auf eine neue selbstgenutzte Immobilie übertragen werden.

Für den Mindestbeitrag gilt: Wer weniger als 60 Euro jährlich einzahlt, verliert den Anspruch auf die volle Zulage. Der Sockelbetrag liegt bei 60 Euro, doch für die volle Zulage muss der Eigenbeitrag so berechnet werden, dass zusammen mit den Zulagen vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens erreicht werden. Das Bundeszentralamt für Steuern überwacht die korrekte Zulagengewährung und kann zu Unrecht erhaltene Beträge zurückfordern.

Personen mit geringem Einkommen profitieren besonders, weil die Zulagen relativ zum Eigenbeitrag hoch sind. Ein Geringverdiener, der nur wenige hundert Euro jährlich einzahlt, erhält trotzdem die volle Grundzulage von 175 Euro. Bei hohen Einkommen überwiegt dagegen der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug. Ein unabhängiger Finanzberater kann berechnen, welcher Weg im Einzelfall günstiger ist.

Schritt für Schritt zur geförderten Immobilie

Der Weg zum Wohn-Riester erfordert eine strukturierte Vorgehensweise. Wer die einzelnen Schritte kennt, vermeidet teure Fehler und sichert sich alle Förderberechtigungen. Folgende Punkte sollten der Reihe nach abgearbeitet werden:

  • Prüfen, ob eine persönliche Anspruchsberechtigung für die Riester-Förderung vorliegt (sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, Beamtenstatus oder abgeleiteter Anspruch als Ehepartner)
  • Das Vorjahresbruttoeinkommen ermitteln und den erforderlichen Mindestbeitrag berechnen, um die volle Zulage zu erhalten
  • Verschiedene Wohn-Riester-Produkte vergleichen: Bausparvertrag, Riester-Darlehen oder Kombination beider Varianten — Angebote von Banken und Bausparkassen einholen
  • Ergänzende Förderprogramme der KfW-Bank prüfen, etwa das Programm „Wohneigentum für Familien » (WEF), das mit Wohn-Riester kombinierbar ist
  • Den Zulageantrag über den Anbieter des Riester-Vertrags stellen, am besten mit Dauervollmacht, damit die Beantragung automatisch jährlich erfolgt
  • In der Steuererklärung die Anlage AV ausfüllen, damit das Finanzamt die günstigste Förderung automatisch berechnet
  • Nach Erwerb der Immobilie die Zweckbindung sicherstellen: Die Immobilie muss als Hauptwohnsitz genutzt werden, um die Förderung nicht zu gefährden

Ein erfahrener Baufinanzierungsberater sollte in diesen Prozess einbezogen werden. Die Kombination verschiedener Förderwege ist komplex, und ein Fehler bei der Antragstellung kann dazu führen, dass Zulagen zurückgefordert werden. Viele Banken bieten kostenlose Erstberatungen an, bei denen die individuelle Fördersituation analysiert wird.

Risiken kennen und langfristig planen

Wohn-Riester hat Vorteile, aber auch Grenzen. Die nachgelagerte Besteuerung über das Wohnförderkonto bedeutet, dass im Rentenalter Steuern auf die geförderten Beträge anfallen. Wer im Rentenalter ein hohes zu versteuerndes Einkommen hat, zahlt mehr Steuern auf das Wohnförderkonto als jemand mit geringem Einkommen. Eine vorausschauende Steuerplanung ist daher sinnvoll.

Die Zinsen für Wohn-Riester-Produkte liegen je nach Marktlage und Anbieter zwischen einem und zwei Prozent, was im aktuellen Zinsumfeld nicht immer konkurrenzfähig ist. Wer günstigere Konditionen am freien Markt findet, sollte beide Optionen durchrechnen lassen. Die staatliche Förderung kann einen höheren Marktzins teilweise ausgleichen, aber nicht immer vollständig.

Bei einem Scheidungsfall oder Todesfall gelten besondere Regelungen. Im Scheidungsfall kann das Wohnförderkonto auf den anderen Ehepartner übertragen werden, sofern dieser ebenfalls riesterberechtigt ist. Im Todesfall wird das Wohnförderkonto aufgelöst und die Steuerlast fällt an. Eine genaue Prüfung dieser Szenarien mit einem Rechtsanwalt oder Notar ist bei größeren Finanzierungsbeträgen empfehlenswert.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden zuletzt 2023 aktualisiert. Änderungen bei Zulagenhöhen, Fördergrenzen oder steuerlichen Regelungen sind möglich. Wer einen Wohn-Riester-Vertrag abschließt, sollte die Konditionen regelmäßig mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben abgleichen und bei Bedarf den Vertrag anpassen. Das BMAS und die Bundeszentrale für Steuern veröffentlichen aktuelle Informationen auf ihren offiziellen Webseiten.

Letztlich gilt: Die Förderung durch Wohn-Riester ist real und spürbar, besonders für Familien mit mehreren Kindern. Wer die Bedingungen versteht, die richtigen Produkte wählt und sich professionell begleiten lässt, kann den Erwerb von Wohneigentum erheblich erleichtern und gleichzeitig für das Alter vorsorgen.