Immobilien und Steuerverlust: So profitieren Vermieter

Immobilien und Steuerverlust sind für viele Vermieter ein Thema, das auf den ersten Blick verwirrend wirkt. Dabei steckt dahinter ein durchaus nutzbares Instrument: Wer als Vermieter mehr Kosten hat als Mieteinnahmen, kann diesen Verlust steuerlich geltend machen. Das deutsche und europäische Steuerrecht bietet Vermietern verschiedene Wege, um die Steuerlast zu senken und gleichzeitig in den Erhalt oder Ausbau des Immobilienbestands zu investieren. So profitieren Vermieter nicht trotz, sondern wegen bestehender Verluste. Dieser Beitrag erklärt die Mechanismen hinter dem steuerlichen Verlustausgleich, stellt die bekanntesten Förderinstrumente vor und zeigt, wie Vermieter ihre Steuererklärung gezielt gestalten können, um legal und dauerhaft von Verlusten zu profitieren.

Was hinter dem steuerlichen Grundstücksverlust steckt

Wenn die laufenden Kosten einer vermieteten Immobilie die erzielten Mieteinnahmen übersteigen, entsteht ein sogenannter Grundstücksverlust — auf Französisch als „déficit foncier » bekannt, ein Begriff, der auch im deutschen Steuerkontext zunehmend verwendet wird. Dieser Verlust ist kein Unglück, sondern kann unter bestimmten Voraussetzungen direkt mit dem übrigen Einkommen des Vermieters verrechnet werden. In Frankreich etwa kann ein solcher Verlust bis zu 10.700 Euro pro Jahr auf das Gesamteinkommen angerechnet werden, was bei einem Grenzsteuersatz von bis zu 45 Prozent eine erhebliche Steuerersparnis bedeutet.

Die Kosten, die zu einem solchen Verlust führen können, sind vielfältig. Dazu gehören Darlehenszinsen, Verwaltungsgebühren, Reparatur- und Renovierungskosten sowie Versicherungsprämien. Entscheidend ist, dass diese Ausgaben tatsächlich im Zusammenhang mit der Vermietung stehen und ordentlich belegt sind. Wer eine Wohnung vermietet und gleichzeitig umfangreiche Sanierungsarbeiten durchführt, kann unter Umständen einen beträchtlichen Verlust ausweisen, der die Steuerlast des laufenden Jahres deutlich senkt.

Ein weiteres Konzept, das in diesem Zusammenhang eine Rolle spielt, ist die Abschreibung, auf Französisch „amortissement ». Hierbei wird der Werteverzehr einer Immobilie über ihre Nutzungsdauer verteilt und als Kostenfaktor anerkannt. In Deutschland gilt für Wohngebäude in der Regel eine lineare Abschreibung von zwei Prozent pro Jahr über 50 Jahre. Diese Methode erlaubt es Vermietern, selbst ohne tatsächliche Ausgaben einen buchhalterischen Verlust zu generieren, der steuerlich wirksam wird.

Wer eine Immobilie über eine SCI (Société Civile Immobilière) oder eine vergleichbare Gesellschaftsform hält, kann diese Mechanismen noch gezielter einsetzen. Die Verluste werden dann auf Gesellschaftsebene erfasst und den Gesellschaftern anteilig zugerechnet. Das ermöglicht eine flexible Verteilung steuerlicher Vorteile, erfordert aber eine sorgfältige Planung und in der Regel die Begleitung durch einen Steuerberater.

Wichtig zu verstehen ist, dass der Verlust nicht unbegrenzt vorgetragen werden kann. In Frankreich können nicht verrechenbare Verluste bis zu zehn Jahre lang vorgetragen werden, allerdings nur gegen künftige Einkünfte aus Grundbesitz. Der Teil, der auf das Gesamteinkommen angerechnet wird, unterliegt der Jahresgrenze von 10.700 Euro. Diese Regelungen machen eine langfristige Steuerplanung für Vermieter unerlässlich.

Förderinstrumente und Steuervorteile für Vermieter im Überblick

Neben dem reinen Verlustausgleich gibt es eine Reihe von Programmen, die Vermietern aktiv Steuervorteile verschaffen. Das bekannteste in Frankreich ist das Pinel-Dispositiv, das Investoren in neue Mietwohnungen Steuerermäßigungen von 12 bis 21 Prozent gewährt, je nach Dauer der Vermietungsverpflichtung. Wer sich für neun Jahre zur Vermietung verpflichtet, erhält eine Steuerermäßigung von 18 Prozent auf den Investitionsbetrag, bei zwölf Jahren sind es 21 Prozent.

Das Pinel-Dispositiv ist an Bedingungen geknüpft: Die Wohnung muss in einer Zone mit angespanntem Wohnungsmarkt liegen, die Miete darf bestimmte Obergrenzen nicht überschreiten und die Mieter müssen Einkommensgrenzen einhalten. Diese Vorgaben sollen sicherstellen, dass das Programm tatsächlich bezahlbaren Wohnraum schafft. Die FNAIM (Fédération nationale de l’immobilier) weist regelmäßig darauf hin, dass Pinel-Investitionen gut durchgerechnet sein müssen, da die Steuerersparnis allein keine Rendite garantiert.

Für Vermieter älterer Gebäude gibt es in Frankreich das Denormandie-Programm, das Steuervorteile ähnlich wie Pinel bietet, aber auf Renovierungsinvestitionen in bestimmten Städten abzielt. Wer mindestens 25 Prozent des Kaufpreises in Renovierungsarbeiten investiert, kann von denselben Steuerermäßigungen profitieren. Dieses Programm fördert die Aufwertung von Stadtteilen mit leerstehendem Altbaubestand.

In Deutschland kennt man vergleichbare Anreize durch erhöhte Abschreibungssätze für Denkmalschutzimmobilien. Wer eine denkmalgeschützte Immobilie saniert und vermietet, kann die Sanierungskosten über acht Jahre mit neun Prozent und über weitere vier Jahre mit sieben Prozent abschreiben. Das ergibt eine steuerliche Entlastung, die weit über die normale lineare Abschreibung hinausgeht und das Modell besonders für Vermieter mit hohem Einkommen interessant macht.

Auch der PTZ (Prêt à Taux Zéro) spielt eine Rolle, wenn auch primär für Eigennutzer. Für Vermieter, die zunächst selbst einziehen und später vermieten, kann er ein Teil der Finanzierungsstrategie sein. Die DGFiP (Direction générale des finances publiques) stellt auf ihrer Website aktuelle Informationen zu allen steuerlichen Förderinstrumenten bereit und aktualisiert diese mit jeder Finanzgesetzgebung.

Steuererklärung als Vermieter gezielt gestalten

Eine korrekte und vollständige Steuererklärung ist die Basis jeder Steuerstrategie für Vermieter. Wer Einnahmen aus der Vermietung erzielt, muss diese zwingend angeben, kann aber gleichzeitig alle abzugsfähigen Kosten geltend machen. Die folgende Aufstellung zeigt, welche Schritte dabei zu beachten sind:

  • Alle Mieteinnahmen des Jahres vollständig erfassen und dokumentieren
  • Betriebskosten wie Verwaltungsgebühren, Hausmeisterkosten und Versicherungen belegen
  • Renovierungs- und Reparaturkosten mit Rechnungen und Zahlungsbelegen nachweisen
  • Darlehenszinsen aus dem Finanzierungsvertrag korrekt ausweisen
  • Die Abschreibungsberechnung auf Basis des Kaufpreises und der Nutzungsdauer durchführen
  • Entstandene Verluste in der Steuererklärung unter den jeweiligen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eintragen und ggf. den Antrag auf Verlustvortrag stellen

Wer diese Schritte konsequent umsetzt, kann Jahr für Jahr von den steuerlichen Möglichkeiten profitieren. Dabei lohnt es sich, Belege systematisch zu archivieren, am besten digital, da Finanzämter bei Prüfungen oft Nachweise über mehrere Jahre hinweg anfordern. Eine strukturierte Ablage nach Kalenderjahr und Kostenkategorie spart im Ernstfall viel Zeit.

Ein häufig unterschätzter Aspekt ist die Wahl der Einkommensart. In Frankreich unterscheidet das Steuerrecht zwischen Einkünften aus unmöblierter Vermietung (revenus fonciers) und möblierter Vermietung (BIC — bénéfices industriels et commerciaux). Bei möblierter Vermietung als LMNP (Loueur en Meublé Non Professionnel) kann die Abschreibung auf Mobiliar und Gebäude genutzt werden, was häufig zu einem steuerlichen Nullergebnis führt, obwohl tatsächlich Mieteinnahmen geflossen sind.

Ein Steuerberater mit Spezialisierung auf Immobilienrecht und Vermietung kann helfen, die optimale Strategie zu wählen. Der SNPI (Syndicat national des propriétaires immobiliers) bietet seinen Mitgliedern Beratungsangebote und Informationsmaterialien, die beim Einstieg in die steuerliche Optimierung nützlich sind.

Verluste als strategisches Instrument der Immobilienplanung

Wer Immobilien und Steuerverlust zusammendenkt, versteht schnell, dass ein Buchverlust keine Katastrophe ist, sondern ein planbar einsetzbares Werkzeug. Vermieter, die gezielt in sanierungsbedürftige Objekte investieren, können über mehrere Jahre hinweg steuerliche Verluste produzieren, die ihr zu versteuerndes Einkommen aus anderen Quellen erheblich reduzieren.

Das funktioniert besonders gut in Phasen hoher Renovierungsausgaben. Wer ein Mehrfamilienhaus kauft und in den ersten drei Jahren umfassend renoviert, erzielt in dieser Zeit möglicherweise gar keine oder nur geringe Nettomieteinnahmen, während die Kosten die steuerliche Basis massiv senken. Nach Abschluss der Arbeiten steigt die Mietrendite, und die Immobilie hat an Wert gewonnen. Der steuerliche Verlust der Anfangsjahre hat dabei die Gesamtinvestition subventioniert.

Langfristig denken bedeutet auch, die VEFA (Vente en l’état futur d’achèvement) als Kaufform in die Planung einzubeziehen. Beim Kauf einer noch zu errichtenden Immobilie können Pinel-Steuervorteile und Abschreibungen kombiniert werden, um die Steuerbelastung über einen langen Zeitraum zu steuern. Die Zahlungsmodalitäten bei VEFA erlauben zudem eine Verteilung der Investitionskosten auf die Bauphase.

Wer mehrere Objekte hält, kann Verluste aus einem Objekt mit Gewinnen aus einem anderen verrechnen, sofern beide unter denselben steuerlichen Einkunftsarten erfasst werden. Diese Verlustverrechnung innerhalb des Portfolios ist ein zentrales Element professioneller Vermieterstrategie. Das Steuerrecht entwickelt sich mit jeder Finanzgesetzgebung weiter, weshalb eine regelmäßige Überprüfung der eigenen Strategie unerlässlich ist. Die Website impots.gouv.fr sowie service-public.fr bieten stets aktuelle Informationen zu geltenden Regelungen und Änderungen.